Was ist was?

Meist wird nur vom Bauantrag gesprochen. Es gibt aber einen Bauantrag und eine Bauanzeige. Mit einem davon hat man es nur zu tun.

  • Bauanzeige:

In einem Gebiet mit gültigen B - Plan gibt es in der Regel nur noch eine Bauanzeige. Voraussetzung ist, dass man sich buchstabengenau an den B - Plan hält. Jedoch werden mit der Bauanzeige keine weitergehenden Genehmigungen (heißt im Amtsdeutsch: Der Bauantrag entfaltet keine Konzentrationswirkung.) erteilt. Die Verantwortung dafür geht auf den verantwortlichen Objektplaner (den benennt in der Regel die Hausbaufirma) über. Der muss dann eventuelle weitere Genehmigungen beschaffen (mit der Bauherrschaft). Ein weiterer Nachteil ist der, dass man keine Unterlagen nachreichen kann. Ist die Anzeige unvollständig oder in einem beliebigen Detail fehlerhaft, wird sie abgelehnt. Man kann dann natürlich (gebührenpflichtig!) eine neue Anzeige stellen.

Der ganz große Vorteil der Bauanzeige ist aber der Zeitfaktor. Eine Bauanzeige, die nicht nach spätestens 4 Wochen abgelehnt wurde, gilt automatisch als genehmigt. Der Gesetzgeber wollte hier Abläufe beschleunigen mit dem Hintergedanken, wenn es ja einen B - Plan gibt, ist ja sowieso schon ganz viel geregelt. Eigentlich keine schlechte Sache, wenn man mit den Bestimmungen des B - Plans leben kann.

 

  • Bauantrag (mit Konzentrationswirkung):

Wenn es keinen B - Plan gibt, braucht man einen richtigen Bauantrag. Theoretisch auch, wenn man mit B - Plan baut, aber davon abweichen will. In der Praxis werden Abweichungen aber so gut wie gar nicht gestattet, außer, man hat eine super - stichhaltige Begründung. Wenn man einen vollständigen Bauantrag einreicht, wird das Vorhaben in allen Punkten geprüft und genehmigt, beispielsweise nach Denkmalschutz - Aspekten, Naturschutz (Wasserschutzgebiet?), Munitionsbelastungsfläche, usw. Man braucht beispielsweise auch keine separate Fällgenehmigung (wenn der Antrag vollständig ist!), die man bei der Bauanzeige selbst beschaffen muss, oder Genehmigung für Zufahrt und Bauzufahrt.

Dieser große Prüfungsaufwand hat natürlich einen Preis. Und der heißt Zeit. Bauanträge liegen schon mal gern 3 Monate. Wir haben Fälle im Bekanntenkreis, da sind es 9 Monate geworden. Das kann einem den Zeit - und Finanzierungsplan mal mächtig belasten, Stichwort Bereitstellungszinsen, die sind im Moment höher als die Kreditzinsen!

 

  • Vereinfachter Bauantrag

Das ist so ein Zwischending. Klappt auch nur, wenn es einen B - Plan gibt und man nicht abweichen will. Die Verantwortung geht wieder auf den verantwortlichen Objektplaner (den benennt in der Regel die Hausbaufirma) über. Dauert 1 - 2 Monate, also etwas länger als die Bauanzeige, und kostet etwas mehr. Hat aber den entscheidenden Vorteil, dass man bei Formfehlern in den Unterlagen oder fehlenden Teilen (und das geht ganz schnell!) nach 2 Wochen informiert wird und nachreichen darf.